Page 12 - Tecnoinox CUCINE MODULARI
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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

        1.  AUFTRÄGE: Aufträge, die vom Kunde zu Tecnoinox Srl (“Tecnoinox”) übermittelt werden und Verträge, die von unseren Vertretern abgeschlossen werden, werden nur wenn ausdrücklich von
           Tecnoinox in schriftlicher Form bestätigt als gültig betrachtet. Der Vetrag gilt mit der Sendung der schriftlichen Form (“Auftragsbestätigung”) von Tecnoinox zum Kunde als angeschlossen,
           auch durch E-mail. Änderungen, Beanstandungen oderAbsagen zur Auftragsbestätigung sind innerhalb von 3 Tagen nach Eingang des Dokuments in schriftlicher Form mitzuteilen.
           Bei fehlender Benachrichtung durch den Käufer, gilt die Auftragsbestätigung mit allen Punkte als angenommen. Im Fall von der unbezahlten Schulden behält sich Tecnoinox das Recht
           vor, den Versand abzubrechen. Nach Aufhebung oder Änderung der Sonderaufträge (nicht auf der Preisliste, sondern auf Antrag erstellt), behält sich Tecnoinox auch das Recht vor,
           den Schadensersatz von etwaigen Schäden zu verlangen. Falls dem Kunde ein Auftrag mit Vorauszahlung bestätigt wird und keine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum
           der Bereitstellung erfolgt, streicht Tecnoinox den Auftrag. Bei Sonderaufträgen, behält sich Tecnoinox auch das Recht vor, den  Schadensersatz von etwaigen Schäden zu verlangen.
           Die Gasgeräte sind werkseitig auf Erdgas eingestellt (Wechseldüsen für Flüssiggas liegen dem Gerät bei).
        2.   48 STUNDEN VERSANDBEREIT: Betreff der Bestellung “48 Stunden Service” und das 48 Stunden Service ist gültig nur für 1 Stück pro Modell. Die Bestellungen werden am frühen Nachmittag
           des gewünschten Tags verschickt, wenn die Bestellung mindestens 2 Tage zuvor bis 12:00 Uhr bei uns eingeht. Die Gasgeräte sind werkseitig auf Erdgas eingestellt (Wechseldüsen für
           Flüssiggas liegen dem Gerät bei). Zahlungen im Voraus müssen per Banküberweisung zum Zeitpunkt der Bestellung oder bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag der Lieferung getätigt werden,
           wobei der Nachweis an Tecnoinox geschickt werden muss. Im Falle von überfälligen Verbindlichkeiten behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Ware nicht zu verschicken. Der direkte
           Versand an Endkunden ist nicht möglich. Im Moment der Bestellung brauchen wir unbedingt den Namen der beauftragten Spedition mit der Abholung der Ware.
        3.  PREISE: Die auf diesem Vertrag oder Auftrag angegebenen Preise gründen sich auf den aktuellen Produktionskosten. Diese Preise werden überprüft, wenn es zu begründeten Erhöhungen
           einzelner Faktoren der Produktionskosten im Zeitraum von jetzt bis zur Auftragserledigung kommt. Bei der Ausstellung der Aufträge werden die Produkte zu den aktuellen Listenpreisen
           verkauft. Die Einrichtungskosten und die Mehrwertsteuer sind nicht in den Preisen enthalten und sie sind ab unseres Werks in Porcia zu verstehen, sofern nicht anderes angegeben wird.
        4.  LIEFERUNG: Die Lieferung ist nicht im Verkaufpreis inkludiert und die Preise werden ab unserem Werk in Porcia festgelegt, sofern nicht anders vereinbart. Eine Beteiligung an den
           Versandkosten wird immer für den Versand der Ersatzteile angerechnet, auch wenn eine “frei Haus”-Vereinbarung zwischen Tecnoinox und dem Käufer erfolgt. Sollte der Käufer um
           Trasportorganisation vom Werk in Porcia zu einem bestimmten Punkt ersuchen, werden die Betriebskosten des Transport dem Käufer verrechnet. Die Ware wird auf Gefahr des Empfängers
           geliefert, auch wenn (abweichend von oben erwähnten Bedingungen) die Preise “frei Haus” festgelegt werden. Bei fehlender Einhaltung der festgelegten Vereinbarungen für Datum, Zeit
           und Ort der Lieferung durch den Käufer und zusätzlichen Kosten der Spedition, verpflichtet sich der Käufer Tecnoinox den Betrag zu erstatten. Sollte Tecnoinox Strafmaßnahmen durch den
           Spediteur wegen der Fahrlässigkeiten des Käufer erhalten (Z.B: Warenbestand aufgrund von Abwesenheit des Käufers während der Lieferung) werden diese Kosten dem Kunde zugewiesen
           und Tecnoinox wird dem Kunde die Rechnung ausstellen.
        5.  WARENANNAHME: Tecnoinox hat seine Verpflichtungen mit Übergabe der Ware an einen Kurier oder Spediteur erfüllt, der entweder vom Käufer oder gemeinsam vom Kunden und von
           Tecnoinox bestimmt wurde. Somit entspricht die Übergabe der Ware an den Kurier oder Spediteur durch Tecnoinox der Annahme der Ware durch den Kunden. Sollte Tecnoinox mit der
           Organisation und Abwicklung des Transports beauftragt werden, muss sich der Käufer an die folgenden Anweisungen halten; anderenfalls verliert er jegliches Regressrecht gegenüber
           Tecnoinox für Schäden, die die Ware während des Transports bzw. nach ihrer Übergabe an den ernannten Kurier oder Spediteur erleidet. Er muss: a) prüfen, dass die tatsächlich gelieferte
           Anzahl an Packstücken der auf dem Lieferschein genannten entspricht; b) den Zustand der Packstücke und ihrer Verpackung prüfen und, wenn diese nicht unversehrt sind (z. B. Karton
           beschädigt, zerschnitten oder aufgerissen,  Verpackungsuntersatz beschädigt, Klebeband am Packstück zerschnitten bzw. abgerissen, Klebeband mit Logo des Kurierdienstes bzw.
           Speditionsunternehmens vorhanden), im vom Kurier bzw. Spediteur ausgestellten Dokument den Vermerk „ANNAHME UNTER VORBEHALT WEGEN BESCHÄDIGTER VERPACKUNG“ vornehmen
           sowie die Art der Beschädigung kurz beschreiben; c) wenn das Packstück unversehrt ist, im vom Kurier bzw. Spediteur ausgestellten Dokument den Vermerk „PACKSTÜCK UNVERSEHRT,
           ANNAHME UNTER VORBEHALT DER KONTROLLE VON QUALITÄT UND MENGE“ vornehmen. Sollte der Käufer dem Kurier bzw. Spediteur einen Transportschaden mitteilen, muss er innerhalb
           von 5 Kalendertagen auch Tecnoinox darüber informieren. Tecnoinox kann weder Beanstandungen berücksichtigen, die sie nach Ablauf dieser Frist erhält, noch Meldungen an den Kurier
           bzw. Spediteur, wenn die obigen Anweisungen nicht erfüllt worden sind. Sollte sich der Kurier bzw. Spediteur dem Vorbehalt widersetzen, muss der Kunden die Verpackungen in dessen
           Anwesenheit öffnen und die Unversehrtheit der Ware prüfen, bevor er das Dokument zur Warenannahme unterzeichnet.
        6.  VERPACKUNG: Die Verpackung in Pappkartons oder Rahmen aus Holz ist im Preis inkludiert. Sollte der Kunde eine verschiedene Verpackung wünschen, behält sich Tecnoinox das Recht vor,
           zusätliche Kosten anzurechnen und die Machbarkeit überzuprüfen. Mit der Konfirmation der Verpackung autorisiert der Kunde unwiderruflich die Verrechnung der zusätzlichen Kosten nach
           den Berechnungen des Verkäufers.
        7.   EIGENTUMSVORBEHALT: Die Übertragung des Eigentums von Waren geht immer mit der vollständigen Bezahlung, wie in den Auftragsbestätigung vereinbart. Kein Rabatt oder Ermäßigung
           möglich, sofern nicht ursprügliches vereinbart. Die Vorbehaltskauf (“vendita con riserva di proprietà”) ist durch das italienischen Gesetz “art 1523 codice civile” und folgenden Klauseln
           geregelt.
        8.   EINBAU UND BENUTZUNG: Einrichtungen, Zusatzgeräte und Ersatzteile müssen immer in Übereinstimmung mit den Gebrauchsanweisungen eingebaut und verwendet werden.
           Die Betriebsanleitungen und die Einbauvorschriften werden mit den Geräten geliefert. Zusatzgeräte und die Ersatzteile dürfen nur mit Tecnoinox Produkten eingebaut und verwendet werden. Der
           Kunde ist für korrekten Einbau und Benutzung der gekauften Produkte verantwortlich. Der Einbau der Tecnoinox Produkte erfordert den Eingriff des befugten und qualifizierten Personals. Es wird
           dringend empfohlen, die Betriebsanleitungen - Einbauvorschriften und die Anweisungen der Verpackung immer zu lesen und zu beachten. Tecnoinox übernimmt keine Haftung für Reklamationen in
           Bezug auf falsche Produkthandhabung, Einbau und Benutzung anderer Produkte oder falsche Ausstellung. Die Geräte werden ohne Stromkabel und Wasserschlauch geliefert.
        9.  GARANTIE: Tecnoinox leistet eine 12monatliche Garantie auf alle Produkte nach dem Lieferdatum. Die Garantie deckt die Fehlerhaftigkeit aufgrund von Materialmängeln und Baufehlern.
           Tecnoinox kann die mangelhafte Geräte nur kostenlos ersetzen, wenn die Ware Herstellungsfehler haben. Die Garantie schließt andere Rechten aus, die der Kunde beanstanden könnte.
           Tecnoinox übernimmt keine Verantwortung für mittelbare oder unmittelbare Schäden bei fehlerhaften Gegenständen und erstattet keine Arbeitskosten oder andere Kosten die für Einbau,
           Auswechseln oder Reparatur eines beschädigten Gegenstandes entstehen könnten. Im Fall der Fehlerhaftigkeit, Schaden oder Nichtkonformität der Ware, muss der Kunde innerhalb von
           8 Arbeitstagen nach der Lieferung in schriftlicher Form Tecnoinox davon benachrichtigen. Kein Reklamation wird nach dieser Frist in Betracht gezogen. Der Kunde muss innerhalb von 8
           Arbeitstagen nach der Entdeckung Tecnoinox mitteilen, wenn die Ware unsichtbare Schaden oder Mängel aufweisen. Auch hier kein Reklamation wird nach dieser Frist in Betracht gezogen.
           Die Garantie ist nicht gültig, wenn Fehler am Gegenstand durch Vernachlässigung durch den Kunden und/oder bei falschem Gebrauch des Gegenstands (wider den technischen Anweisungen),
           falscher Montage oder Erhaltung, von unqualifiziertem oder unautorisiertem Personal durchgeführte Montage oder Erhaltung, Verwendung von unzulässigen Reinigungsprodukten oder
           Reinigunsvorgängen, falscher Lagerung-Benutzung-Transport des Gegenstandes, unsachgemäßer oder unvorsichtiger Benutzung (siehe Punkt 8) oder jedweden anderen Umständen, die
           nicht begründet mit Herstellungsfehlern in Verbindung gebracht werden können. Die oben genannte Garantie ist die einzige Form dem Kunde gewährt und schließt weiteren Garantieansprüche
           oder anderen Verantwortungen zu Tecnoinox aus. Auf jeden Fall sind die ganzen Komponenten der Geräte von der Garantie ausgeschlossen (Zum Beispiel: Heizelemente, Schalter, Lampen,
           Dichtungen…). Sie unterliegen mit der Zeit einer normalen Abnutzung.
        10. LIEFERFRIST: Die Auftragsbestätigung gibt das Abfertigungsdatum des Gutes in unserem Werk in Porcia (Italien) an. Das Abfertigungsdatum ergibt sich durch eine exakte Schätzung der
           Produktionszeiten, aber es ist niemals bindend: Abfertigungsdaten können im Falle diverser Behinderungen, die Tecnoinox zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehen konnte, verschoben
           werden. Der Kunde befreit Tecnoinox von jedweder Verantwortung für Verlust oder Beschädigung, welche von einer verspäteten Lieferung herleiten.
        11. HÖHERE GEWALT: Sollte Tecnoinox durch höhere Gewalt oder anderen Umständen außerhalb seines Einflussbereichs an der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten abgehalten werden,
           wird die Erfüllung dieser Pflichten automatisch während dem Zeitraum der Dauer der Umstände verschoben. Sollten solche Umstände länger als sechs Monate andauern, kann jede Beteiligter
           eine Stornierung des Kaufvertrags fordern, und in diesem Fall retourniert Tecnoinox dem Kunden jedwede bereits geleistete Anzahlung mit keiner weiteren Verpflichtung.
        12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN: Der Kunde akzeptiert unwiderruflich die Zahlungskonditionen, welche der Bestellungsbestätigung zu entnehmen sind, mit der Zustimmung der Bestellung (siehe
           auch Punkt 1). Wenn der Kunde durch Banküberweisung zahlt, muss jede Transaktionskosten oder Gebühren von der beteiligten Bank aufkommen. Sollte ein kleinerer Betrag bei der Firma
           eingehen, muss der Kunde so schnell wie möglich der fehlende Betrag überwiesen werden, sonst muss zu Tecnoinox die Verzugszinsen verlangen. Wird ein höherer Betrag als der Betrag
           der Bestellung überwiesen, so wird der Überschuss bei der nächsten Bestellung gutgeschrieben. Die Zahlungen, die innerhalb von der entsprechenden Frist nicht geleistet werden, bedingen
           die automatische Abbuchung der Verzugszinsen. Die Abbuchung wird als Summe der BCE Referenzsatz und 8 Prozentpunkte zusätzlichen Satz berechnet, wie mit der EU Gesetz vereinbart.
           Tecnoinox hat das Recht einen 40 Euro Mindestbetrag zu erhalten, um die Betreibungskosten zu decken (wie mit der EU vereinbart). Tecnoinox wird auch eine Entschädigung für die übrigen
           angemessenen Betreibungskosten verlangen. Im Falle einer offenen Schuld ist Tecnoinox berechtigt, anstehende Lieferungen und Bestellungen umgehend und ohne Benachrichtigung
           auszusetzen.
        13. RETOUREN: TTheoretisch besteht kein Recht auf Rückgabe von Waren, wenn es sich nicht um einen Garantieanspruch handelt (siehe auch Punkt 8). Der Kunde muss Tecnoinox über
           die Absicht, die Waren zu retournieren, im Zeitraum von 30 Kalendertagen ab Lieferung melden; jedwede Meldung nach Ablaufen dieser Frist kann nicht mehr berücksichtigt werden.
           Tecnoinox hat das Recht zu entscheiden, ob die Anfrage weiterverfolgt und die Ware zurückgenommen wird, die Rücktransportkosten (welche dem Kunden verrechnet werden), sowie die
           eventuelle ganze oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises festzulegen. Sollte Tecnoinox die retournierten Waren akzeptieren, wird es eine Güterrückgabeautorisierung ausstellen und die
           Rücksendung mit einem Spediteur seiner Wahl veranlassen. Der Spediteur kann nur durch Tecnoinox Auskünfte über der Lieferung einholen, wie mit der Firma vereinbart.
        14. VERRECHNUNGSVERBOT: Gemäß Artikel 2423-ter c.c. der italienischen Gesetz, ist der Verrechung der Schulden und Forderungen verboten.
        15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSTAND: Der Vertrag unterliegt italienischem Recht. Jedwede Streitfrage, die durch diesen Kaufvertrag entsteht oder mit ihm in Verbindung steht, muss
           durch das Gericht von Pordenone geklärt werden.
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